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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 27.06.2003, Az.: IXa ZB 122/03

Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dem Ansprüche des Schuldners gegen das Finanzamt als Drittschuldnerin gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden ; Einreichung einer mit zumutbarem Aufwand überprüfbaren Forderungsaufstellung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.06.2003
Aktenzeichen
IXa ZB 122/03
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2003, 16975
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Köln - 20.02.2003
AG Brühl - 21.01.2003

In dem Zwangsvollstreckungsverfahren
hat der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
durch
den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft und
die Richter Raebel, Athing und Dr. Boetticher sowie
die Richterin Dr. Kessal-Wulf
am 27. Juni 2003 beschlossen:

Tenor:

Auf die Rechtsbeschwerde des Gläubigers werden der Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20. Februar 2003 und der Beschluss des Amtsgerichts Brühl vom 21. Januar 2003 aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BGH - 27.06.2003 - AZ: IXa ZB 119/03BGH - 27.06.2003 - AZ: IXa ZB 120/03BGH - 27.06.2003 - AZ: IXa ZB 121/03