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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.03.1973, Az.: 3 AZR 265/72

Ruhegehalt; Auslegung; Erklärung; Übereinstimmender Parteiwille; Wortlaut

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.03.1973
Aktenzeichen
3 AZR 265/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10005
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 01.03.1972 - (4) 2 Sa 251/71

Fundstellen

  • BB 1973, 565
  • DB 1973, 971-972 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Für eine Auslegung einer Erklärung nach den Maßstäben der §§ 133, 157 BGB ist dann kein Raum, wenn feststeht, was die Parteien übereinstimmend gewollt haben. Der übereinstimmende Parteiwille geht dem Wortlaut einer Erklärung vor.