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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.11.1973, Az.: 12/3 RK 20/71

Angestellter; Aktiengesellschaft; Vorstandsmitglieder; Zusätzliche entgeltliche Tätigkeiten

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.11.1973
Aktenzeichen
12/3 RK 20/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10824
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 36, 258
  • VersR 1975, 504

Amtlicher Leitsatz

Die Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft gehören auch dann nicht zu den Angestellten iS des AVG § 3 Abs 1, wenn sie neben dieser Vorstandstätigkeit noch weitere entgeltliche Beschäftigungen - hier als Vorstandsmitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit - ausüben.