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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.01.1981, Az.: 5 AZR 853/78

Konfessionell geführte Krankenhäuser; Nachgeordneter Arzt; Krankenhausträger; Ärztlicher Mitarbeiter; Beteiligung am Pool; Grundsätze der Verteilung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.01.1981
Aktenzeichen
5 AZR 853/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10104
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 21.06.1978 - 6 Sa 325/78

Fundstellen

  • AP Nr. 29 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche
  • RiA 1981, 236

Amtlicher Leitsatz

1. In konfessionell geführten Krankenhäusern des Landes Nordrhein-Westfalen entscheiden nur die Vereinbarungen zwischen dem nachgeordneten Arzt und dem Krankenhausträger darüber, ob und wie der Arzt an einem zugunsten der ärztlichen Mitarbeiter eingerichteten Pool beteiligt wird.

2. Arzt und Krankenhausträger können eine Beteiligung in festen Monats- und Vierteljahresbezügen vereinbaren. In einem solchen Fall kann der nachgeordnete Arzt keine Auskunft über den Bestand des Pools und über die Grundsätze der Verteilung verlangen.