Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.06.2008, Az.: 9 AZR 314/07
Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit; Gründe für die Ablehnung eines Antrags auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit; Überschreitung einer festgelegten Quote von Teilzeitarbeitsverhältnissen im Verhältnis zu Vollzeitarbeitsplätzen als ein entgegenstehender betrieblicher Grund
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.06.2008
- Aktenzeichen
- 9 AZR 314/07
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2008, 22154
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Frankfurt am Main - 27.07.2006 - AZ: 20 Ca 1727/06
- LAG Hessen - 05.02.2007 - AZ: 17 Sa 1349/06
Rechtsgrundlagen
In Sachen
...
hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts
auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 24. Juni 2008
durch
den Richter am Bundesarbeitsgericht Krasshöfer als Vorsitzenden,
den Richter am Bundesarbeitsgericht Creutzfeldt,
die Richterin am Bundesarbeitsgericht Gallner sowie
den ehrenamtlichen Richter Brossardt und
die ehrenamtliche Richterin Pielenz
für Recht erkannt:
Tenor:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Februar 2007 - 17 Sa 1349/06 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Gründe
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen ( § 313a Abs. 1 ZPO).
Creutzfeldt
Gallner
Pielenz
Brossardt