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Bundessozialgericht
Urt. v. 14.02.1973, Az.: 1 RA 167/72

Sozialgerichtsbarkeit; Rechtsweg; Öffentlich-rechtliche Natur; Ungerechtfertigte Bereicherung; Beitragsmarken; Angestelltenversicherung; Vernichtung; Feuer

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
14.02.1973
Aktenzeichen
1 RA 167/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10757
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 35, 188 - 194
  • MDR 1973, 618-619 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR Nr 61 zu § 51 SGG

Amtlicher Leitsatz

1. Ein auf ungerechtfertigte Bereicherung gestützter Anspruch gegen die BfA auf Ersatz des Geldwertes von Beitragsmarken der Angestelltenversicherung, die der Erwerber bei der Deutschen Bundespost gekauft, vor ihrer Verwendung zur Beitragsentrichtung aber infolge Vernichtung durch Feuer verloren hat, ist öffentlich-rechtlicher Natur und betrifft eine Angelegenheit der Sozialversicherung.

2. Für ihn ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben (SGG § 51 Abs 1).