Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 19.09.2025, Az.: 1 BvQ 50/25
Ablehnung eines Eilantrags mangels Darlegung zur Erschöpfung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 19.09.2025
- Aktenzeichen
- 1 BvQ 50/25
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2025, 26784
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2025:qk20250919.1bvq005025
Rechtsgrundlagen
Tenor:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG von dem Antragsteller nicht ausreichend dargetan sind. Unter anderem lässt seine Begründung nicht erkennen, ob die Möglichkeiten fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes ausgeschöpft wurden.
Gründe
1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.