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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 19.09.2025, Az.: 1 BvQ 50/25

Ablehnung eines Eilantrags mangels Darlegung zur Erschöpfung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
19.09.2025
Aktenzeichen
1 BvQ 50/25
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2025, 26784
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2025:qk20250919.1bvq005025

Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG von dem Antragsteller nicht ausreichend dargetan sind. Unter anderem lässt seine Begründung nicht erkennen, ob die Möglichkeiten fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes ausgeschöpft wurden.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.