Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.01.1982, Az.: 1 AZR 610/80
Gewerkschaftliche Informationen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.01.1982
- Aktenzeichen
- 1 AZR 610/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10191
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Hamburg 13.03.1980 - 8 Ca 48/80
- LAG Hamburg 29.08.1980 - 3 Sa 46/80
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 41, 1 - 4
- MDR 1982, 693 (Kurzinformation)
- NJW 1982, 2890-2891 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Verteilung gewerkschaftlicher Werbe- und Informationsschriften während der Arbeitszeit der Empfänger gehört nicht zum Kernbereich einer koalitionsmäßigen Betätigung. Eine solche Werbe- und Informationstätigkeit kann daher nicht auf Art. 9 Abs. 3 GG gestützt werden. Darauf, ob durch eine solche Werbetätigkeit Arbeitsabläufe gestört werden, kommt es nicht an.