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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.01.1984, Az.: 4 AZR 628/82

Arbeiter mit Beamtentätigkeit; Landzusteller mit Kraftwagen; Arbeiter der Deutschen Bundespost; Höhere Eingruppierung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.01.1984
Aktenzeichen
4 AZR 628/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10132
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hannover 26.01.1982 - 4 Ca 547/81 E
LAG Hannover 11.11.1982 - 6 Sa 38/82 E

Fundstellen

  • BAGE 45, 57 - 66
  • AP Nr. 1 zu § 10 TV Arb Bundespost

Amtlicher Leitsatz

Nach dem Tarifvertrag kann ein Arbeiter mit Beamtentätigkeiten eine höhere Eingruppierung als nach Lohngruppe V nur erreichen, wenn die Beamtentätigkeiten in einer höheren Lohngruppe erfaßt sind, der Arbeiter eine zusätzliche Qualifikation aufweist oder eine von der Beamtentätigkeit nicht erfaßte zusätzliche Tätigkeit ausgeübt wird. Diese Voraussetzungen liegen für einen Landzusteller mit Kraftwagen nicht vor.