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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 31.03.1994, Az.: 1 BvR 29/94

Katholische Kirche; Bezeichnung römisch-katholisch; Namensschutz; Zugehörigkeit von Einrichtungen und Veranstaltungen

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
31.03.1994
Aktenzeichen
1 BvR 29/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13199
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1994, 2346
  • NVwZ 1994, 1197 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die Auffassung, daß die katholische Kirche für die Bezeichnungen "römisch-katholisch" und "katholisch" Namensschutz genießt, soweit sie zur namensmäßigen Kennzeichnung der Zugehörigkeit von Einrichtungen und Veranstaltungen zur katholischen Kirche verwendet werden, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.