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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 27.09.1974, Az.: 1 ABR 90/73

Heimarbeiter; Überwiegende Beschäftigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.09.1974
Aktenzeichen
1 ABR 90/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 10173
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 26.07.1973 - 8 TaBV 15/73

Fundstellen

  • BAGE 26, 280 - 286
  • DB 1975, 936-937 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

§ 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 letzter Halbs. BetrVG 1972 stellt anders als § 29 Abs. 1 HAG nicht darauf ab, daß der Heimarbeiter bei einem Auftraggeber "überwiegend" beschäftigt wird, d. h., seinen Lebensunterhalt überwiegend aus dem Beschäftigungsverhältnis bezieht. Heimarbeiter gelten nach § 6 BetrVG 1972 dann als Arbeiter und Angestellte, wenn ihre Tätigkeit für den fraglichen Betrieb im Verhältnis zu ihrer etwaigen Tätigkeit für andere Betriebe überwiegt.