Bundessozialgericht
Urt. v. 05.02.1980, Az.: 2 RU 80/79
Änderung der Zuständigkeit; Hilfsunternehmen; Hauptunternehmen; Räumlicher Zusammenhang; Austausch von Arbeitskräften
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 05.02.1980
- Aktenzeichen
- 2 RU 80/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10683
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Ulm 17.10.1978 - S 4 U 142/78
- LSG Stuttgart 18.07.1979 - L 2 Ua 1948/78
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 49, 283 - 287
- SozR 2200 § 667 Nr 3
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Änderung der Zuständigkeit iS des RVO § 667 kann dadurch begründet werden, daß ein Unternehmen Bestandteil eines anderen Unternehmens wird, für dessen Hauptunternehmen eine andere BG zuständig ist.
2. Ein Gesamtunternehmen kann auch vorliegen, wenn zwischen Haupt- und Hilfsunternehmen kein räumlicher Zusammenhang besteht und kein Austausch von Arbeitskräften stattfindet.