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Bundessozialgericht
Urt. v. 05.02.1980, Az.: 2 RU 80/79

Änderung der Zuständigkeit; Hilfsunternehmen; Hauptunternehmen; Räumlicher Zusammenhang; Austausch von Arbeitskräften

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
05.02.1980
Aktenzeichen
2 RU 80/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10683
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Ulm 17.10.1978 - S 4 U 142/78
LSG Stuttgart 18.07.1979 - L 2 Ua 1948/78

Fundstellen

  • BSGE 49, 283 - 287
  • SozR 2200 § 667 Nr 3

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Änderung der Zuständigkeit iS des RVO § 667 kann dadurch begründet werden, daß ein Unternehmen Bestandteil eines anderen Unternehmens wird, für dessen Hauptunternehmen eine andere BG zuständig ist.

2. Ein Gesamtunternehmen kann auch vorliegen, wenn zwischen Haupt- und Hilfsunternehmen kein räumlicher Zusammenhang besteht und kein Austausch von Arbeitskräften stattfindet.