§ 75 LRiG - Oberste Dienstbehörde
Bibliographie
- Titel
- Schleswig-Holsteinisches Richtergesetz (Landesrichtergesetz - LRiG)
- Amtliche Abkürzung
- LRiG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 301-5
In Verfahren gegen Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit und gegen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nimmt die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht die Aufgaben der obersten Dienstbehörde wahr. In Verfahren gegen Richterinnen und Richter der anderen Gerichtsbarkeiten kann die oberste Dienstbehörde der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht diese Aufgaben übertragen.