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Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.04.1973, Az.: II ZR 147/71

Änderung der Geschäftsgrundlage; Darlegungslast; Beweislast; Umfang des Anspruchs; Vergütung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.04.1973
Aktenzeichen
II ZR 147/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 11131
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • WM 1973, 1176

Redaktioneller Leitsatz

In dem Fall, daß sich die Geschäftsgrundlage unzweifelhaft geändert hat, trägt der Anspruchsberechtigte die Darlegungslast und Beweislast, in welchem Umfang der Anspruch weiter besteht.