Bundessozialgericht
Urt. v. 26.09.2006, Az.: B 1 KR 15/06 R
Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Cabaseril® außerhalb seines zugelassenen Indikationsbereichs für die Zukunft sowie auf Kostenerstattung; Umfang des Anspruchs auf Kostenerstattung bei nicht rechtzeitiger Erbringung einer unaufschiebbaren Leistung; Sachleistungsanspruch auf Fertigarzneimittel im Bereich des Off-Label-Use als Ausnahmefall; Anforderungen an das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung nach den Grundsätzen des Off-Label-Use; Erörterung von Behandlungsalternativen hinsichtlich eines Ausschlusses des Off-Label-Use; Fehlende Zulassungsreife der Restless Legs Syndrom-Therapie mit Cabaseril®
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 26.09.2006
- Aktenzeichen
- B 1 KR 15/06 R
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2006, 28651
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]