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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.09.2006, Az.: B 1 KR 15/06 R

Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Cabaseril® außerhalb seines zugelassenen Indikationsbereichs für die Zukunft sowie auf Kostenerstattung; Umfang des Anspruchs auf Kostenerstattung bei nicht rechtzeitiger Erbringung einer unaufschiebbaren Leistung; Sachleistungsanspruch auf Fertigarzneimittel im Bereich des Off-Label-Use als Ausnahmefall; Anforderungen an das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung nach den Grundsätzen des Off-Label-Use; Erörterung von Behandlungsalternativen hinsichtlich eines Ausschlusses des Off-Label-Use; Fehlende Zulassungsreife der Restless Legs Syndrom-Therapie mit Cabaseril®

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.09.2006
Aktenzeichen
B 1 KR 15/06 R
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2006, 28651
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]