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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 21.02.1984, Az.: 2 BvR 1242/80

Freistellung; Arbeitspflicht; Antragstellung; Geleistete Arbeit; Arbeitssäumnis; Strafgefangener; Schuldhaftes verursachen von Fehlzeit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
21.02.1984
Aktenzeichen
2 BvR 1242/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11779
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 66, 199 - 210
  • JZ 1984, 885
  • NJW 1984, 2513-2514 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Wenn der Strafgefangene eine Fehlzeit schuldhaft verursacht hat, besagt die klare Zielsetzung des § 42 Abs. 1 StVollzG, daß die Freistellung von der Arbeitspflicht unabhängig von der Dauer der im Zeitpunkt der Antragstellung geleisteten Arbeit und der Arbeitssäumnis zu versagen ist.