Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 21.02.1984, Az.: 2 BvR 1242/80
Freistellung; Arbeitspflicht; Antragstellung; Geleistete Arbeit; Arbeitssäumnis; Strafgefangener; Schuldhaftes verursachen von Fehlzeit
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 21.02.1984
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1242/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 11779
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 66, 199 - 210
- JZ 1984, 885
- NJW 1984, 2513-2514 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Wenn der Strafgefangene eine Fehlzeit schuldhaft verursacht hat, besagt die klare Zielsetzung des § 42 Abs. 1 StVollzG, daß die Freistellung von der Arbeitspflicht unabhängig von der Dauer der im Zeitpunkt der Antragstellung geleisteten Arbeit und der Arbeitssäumnis zu versagen ist.