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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 30.01.1996, Az.: 1 BvR 2388/95

Streitwert; Mietzinserhöhung; Willkürverbot; Gesetzesänderung; Nichtbeachtung; Richterliches Versehen

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
30.01.1996
Aktenzeichen
1 BvR 2388/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12516
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1996, 1531 (Volltext mit red. LS)
  • NJWE-MietR 1996, 145
  • SGb 1996, 539 (red. Leitsatz)
  • WuM 1996, 321-322 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZMR 1996, 308

Amtlicher Leitsatz

Ist sämtlichen Verfahrensbeteiligten des Instanzenzuges - und auch Teilen der einschlägigen Kommentarliteratur - eine Gesetzesänderung entgangen (hier: § 9 ZPO i. d. Fassung des Rechtspflege-Entlastungsgesetzes vom 11.1.1993), so liegt in der Nichtberücksichtigung der gesetzlichen Neufassung ein bloßes richterliches Versehen, so daß die grundsätzlich in Betracht zu ziehende Grundrechtsverletzung kein besonderes Gewicht hat und damit ein leichtfertiger Umgang mit dem Grundrechtsschutz nicht festgestellt werden kann.