Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.01.1972, Az.: 3 AZR 117/71
Sondervergütung; Wettbewerbsverbot; Karenzentschädigung; Berücksichtigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 21.01.1972
- Aktenzeichen
- 3 AZR 117/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10131
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 21.01.1971 - 5 Sa 642/70
Rechtsgrundlagen
- § 74 Abs. 2 HGB
- § 6 Abschn. V Manteltarifvertrag für akademisch gebildete Angestellte in der chemischen Industrie vom 5. November 1959
Fundstellen
- BB 1972, 1094
- DB 1972, 830-831 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eine vom Arbeitgeber freiwillig und unter Ausschluß des Rechtsanspruchs gezahlte "Sondervergütung" ist nach § 6 Abschn. V Nr. 2 des Manteltarifvertrages für akademisch gebildete Angestellte in der chemischen Industrie vom 5. November 1959 für die Berechnung der während der Dauer eines Wettbewerbsverbotes zu zahlenden Karenzentschädigung mitzuberücksichtigen.