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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.01.1972, Az.: 3 AZR 117/71

Sondervergütung; Wettbewerbsverbot; Karenzentschädigung; Berücksichtigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.01.1972
Aktenzeichen
3 AZR 117/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10131
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 21.01.1971 - 5 Sa 642/70

Fundstellen

  • BB 1972, 1094
  • DB 1972, 830-831 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine vom Arbeitgeber freiwillig und unter Ausschluß des Rechtsanspruchs gezahlte "Sondervergütung" ist nach § 6 Abschn. V Nr. 2 des Manteltarifvertrages für akademisch gebildete Angestellte in der chemischen Industrie vom 5. November 1959 für die Berechnung der während der Dauer eines Wettbewerbsverbotes zu zahlenden Karenzentschädigung mitzuberücksichtigen.