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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.02.1980, Az.: BVerwG 3 C 46/78

Betriebsvermögen; Forderungen gegen das Reich; Kürzungsvorschrift; Ermittlung des Ersatzeinheitswertes; Schätzung; Richtzahlenverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.02.1980
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 46/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11312
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Wiesbaden 08.12.1976 - IV/3 E 42/71

Fundstelle

  • Buchholz 427.2 § 21 FG Nr 14

Amtlicher Leitsatz

Gehörten zum Betriebsvermögen Forderungen gegen das Reich, so ist die Kürzungsvorschrift des FG § 21 Abs. 1 auch dann anwendbar, wenn die Ermittlung des Ersatzeinheitswertes im Wege der Schätzung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen (BAA-FeststDV 2 § 7 Abs. 3) vorgenommen worden ist (Bestätigung BVerwG, 18.06.1970, 3 C 50.69, Buchholz 427.2 § 21 Nr. 6), das eine Sache betrifft, in der der Ersatzeinheitswert im Richtzahlenverfahren ermittelt worden war.