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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.09.1957, Az.: 2 AZR 148/55

Auslegung privatrechtlicher Willenserklärungen; Auslegung von Tarifverträgen; Inhalt der tariflichen Bestimmung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.09.1957
Aktenzeichen
2 AZR 148/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10185
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • AP Nr. 10 zu § 1 TVG Auslegung

Amtlicher Leitsatz

1. Der in BGB § 133 für die Auslegung privatrechtlicher Willenserklärungen niedergelegte Grundsatz gilt auch für die Auslegung von Tarifverträgen.

2. Die Auslegung eines Tarifvertrages darf nur soweit gehen, wie der nach Sinn und Zweck zu ermittelnde Inhalt der tariflichen Bestimmung noch erkennbar Ausdruck gefunden hat.