Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.10.1955, Az.: 2 AZR 431/54
Geschäftslokal; llung eines Versäumnisurteils; Pflicht des Berufungsgerichts; Zurückverweisung; Arbeitsgerichtliches Verfahren; Beschleunigungsgrundsatz
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 27.10.1955
- Aktenzeichen
- 2 AZR 431/54
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1955, 10113
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 1 zu § 183 ZPO
- PraktArbR AGG §§ 64
Amtlicher Leitsatz
1. Unterläßt ein Beklagter die Rüge, daß sein vom Kläger bezeichnetes Geschäftslokal gar nicht bestehe, so hat das nicht die Folge, daß die Zustellung eines Versäumnisurteils, die an dieses angebliche Geschäftslokal erfolgt, wirksam ist.
2. Die Pflicht des Berufungsgerichts zur Zurückverweisung nach ZPO § 538 gilt auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren; allerdings legt der Beschleunigungsgrundsatz die Anwendung der Ausnahmevorschrift des ZPO § 540 nahe.