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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.07.1960, Az.: 3 AZR 253/58

Wohnsitz in Bundesrepublik; Begründung vor Stichtag; Wohnsitzverlegung innerhalb BRD

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.07.1960
Aktenzeichen
3 AZR 253/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10249
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 4 RegelungsG
  • RiA 1960, 344

Amtlicher Leitsatz

Hat jemand vor dem Stichtag des G131 § 4 seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik begründet, so kann eine geplante oder nur teilweise ausgeführte Wohnsitzverlegung innerhalb der Bundesrepublik im Rahmen des G131 § 4 für die betreffende Person keine nachteiligen Folgen haben, und zwar selbst dann nicht, wenn nach den Grundsätzen des BGB § 7 der alte Wohnsitz schon aufgegeben und der neue Wohnsitz noch nicht begründet sein sollte.