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§ 12 ThürVerfGHG - Verfahrensgrundsätze

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz - ThürVerfGHG)
Amtliche Abkürzung
ThürVerfGHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
1104-1

Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, regelt der Verfassungsgerichtshof sein Verfahren nach freiem Ermessen in Anlehnung an die allgemeinen Regeln deutschen Verfahrensrechts, insbesondere der Strafprozessordnung, der Verwaltungsgerichtsordnung und der Zivilprozessordnung. Hinsichtlich der Öffentlichkeit, der Sitzungspolizei, der Gerichtssprache, der Beratung und der Abstimmung sind die Vorschriften der Titel 14 bis 16 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend anzuwenden.