Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.06.1961, Az.: 1 AZR 206/61
Vertragsbruch; Ersatzanspruch
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.06.1961
- Aktenzeichen
- 1 AZR 206/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10213
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 18.01.1961 - 2 Sa 399/60
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 11, 175 - 182
- DB 1961, 918 (Kurzinformation)
- DB 1961, 1230-1231 (Volltext mit amtl. LS)
- JZ 1962, 67-68 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1961, 884 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1961, 1837-1839 (Volltext mit amtl. LS) "hier Insertionskosten"
Amtlicher Leitsatz
1. Der Arbeitgeber darf im Falle des Vertragsbruchs durch den Arbeitnehmer eine Zeitungsanzeige aufgeben, um eine Ersatzkraft zu beschaffen. Der vertragsbrüchige Arbeitnehmer ist verpflichtet, die durch eine solche Zeitungsanzeige entstandenen Kosten zu ersetzen.
2. Eine solche Zeitungsanzeige muß sich der Größe nach in angemessenen Grenzen halten. Werden diese Grenzen überschritten, so muß der Arbeitgeber den überschießenden Teil der Kosten selbst tragen.