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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.01.1979, Az.: 4 AZR 517/77

Lohnsicherung; Sicherung der Vorarbeiterzulage; Vorarbeitertätigkeit; Leistungsminderung; Einsatzfähigkeit; Widerruf der Vorarbeiterzulage; Mitbestimmung des Personalrates

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.01.1979
Aktenzeichen
4 AZR 517/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10131
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 31.03.1977 - 4 Sa 157/76

Fundstelle

  • DB 1979, 1996 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Lohnsicherung des GemBMTVtr 1962 § 28 hat auch eine Sicherung der Vorarbeiterzulage zum Inhalt, wenn sie mindestens drei Jahre ununterbrochen bezogen worden ist und der Arbeiter für eine Vorarbeitertätigkeit wegen Leistungsminderung oder den übrigen genannten Gründen nicht mehr einsatzfähig ist. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeiter im übrigen Tätigkeiten der bisherigen Lohngruppe weiter verrichten kann.

2. Der Widerruf der Vorarbeiterzulage bedarf nicht der Mitbestimmung des Personalrates.