Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.01.1979, Az.: 4 AZR 517/77
Lohnsicherung; Sicherung der Vorarbeiterzulage; Vorarbeitertätigkeit; Leistungsminderung; Einsatzfähigkeit; Widerruf der Vorarbeiterzulage; Mitbestimmung des Personalrates
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.01.1979
- Aktenzeichen
- 4 AZR 517/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10131
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 31.03.1977 - 4 Sa 157/76
Rechtsgrundlagen
- § 28 BMT-G 2
- § 76 PersVG BW
- § 75 BPersVG
Fundstelle
- DB 1979, 1996 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Lohnsicherung des GemBMTVtr 1962 § 28 hat auch eine Sicherung der Vorarbeiterzulage zum Inhalt, wenn sie mindestens drei Jahre ununterbrochen bezogen worden ist und der Arbeiter für eine Vorarbeitertätigkeit wegen Leistungsminderung oder den übrigen genannten Gründen nicht mehr einsatzfähig ist. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeiter im übrigen Tätigkeiten der bisherigen Lohngruppe weiter verrichten kann.
2. Der Widerruf der Vorarbeiterzulage bedarf nicht der Mitbestimmung des Personalrates.