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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 12.03.1968, Az.: 5 StR 115/68

Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen; Unterbrechung der Verjährung durch richterliche Handlungen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.03.1968
Aktenzeichen
5 StR 115/68
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1968, 14860
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Celle
AG Hannover

Fundstellen

  • BGHSt 22, 105 - 108
  • MDR 1968, 508-509 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1968, 901-902 (Volltext mit amtl. LS)

Verfahrensgegenstand

Verkehrsübertretung

Amtlicher Leitsatz

Ist die Strafverfolgung nach § 154 a Abs. 1 oder Abs. 2 StPO auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen, die durch dieselbe Handlung begangen worden sind, beschränkt worden, so unterbrechen richterliche Handlungen die Verjährung der Strafverfolgung wegen der Tat im vollen Umfange; auch die vorläufig ausgeschiedenen Gesetzesverletzungen bleiben verfolgbar.