Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.06.1971, Az.: III ZB 28/70

Juristischer Mitarbeiter; Fehlende Zulassung; Vertreter; Selbständige Bearbeitung; Übertragung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.06.1971
Aktenzeichen
III ZB 28/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 11223
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1971, 934 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein vom Prozeßbevollmächtigten als juristischer Mitarbeiter beschäftigter Anwalt, der nicht selbst beim Prozeßgericht zugelassen ist, gilt dann als Vertreter im Sinne des § 232 Abs. 2 ZPO, wenn ihm eine Sache zur selbständigen Bearbeitung übertragen worden ist.