Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.06.1971, Az.: III ZB 28/70
Juristischer Mitarbeiter; Fehlende Zulassung; Vertreter; Selbständige Bearbeitung; Übertragung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 28.06.1971
- Aktenzeichen
- III ZB 28/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 11223
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1971, 934 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ein vom Prozeßbevollmächtigten als juristischer Mitarbeiter beschäftigter Anwalt, der nicht selbst beim Prozeßgericht zugelassen ist, gilt dann als Vertreter im Sinne des § 232 Abs. 2 ZPO, wenn ihm eine Sache zur selbständigen Bearbeitung übertragen worden ist.