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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 03.08.1984, Az.: 3 StR 290/84

Betäubungsmittel; Kokain; Nicht geringe Menge; Gewicht; Wirkstoffgehalt

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.08.1984
Aktenzeichen
3 StR 290/84
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1984, 11221
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Kleve

Fundstelle

  • StV 1984, 515

Redaktioneller Leitsatz

Im Falle von Kokain liegt (jedenfalls) eine "nicht geringe Menge" bei einem Gewicht von 27, 4 Gramm Kokain und einem Wirkstoffgehalt von 97 % Kokainhydrochlorid vor.