Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.11.1978, Az.: VI ZR 4/77
Teilweise Annahme; Revisionsannahme; Revisionswert; Teil des Anspruchs
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 07.11.1978
- Aktenzeichen
- VI ZR 4/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11421
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1979, 219 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1979, 550 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die teilweise Annahme der Revision ist auch dann zulässig, wenn nur für einen Teil des Klageanspruchs (oder eines von mehreren selbständigen Klageansprüchen), der Gegenstand eines Teilurteils sein kann, ein Grund für die Annahme gegeben ist, mag dann auch der angenommene Teil der Revision die Wertgrenze von 40000 DM nicht übersteigen (Ergänzung zu BGHZ 69, 93).