Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.07.1977, Az.: 1 AZR 483/74
Betriebsrat; Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht; Einzelvertragliche Regelungen; Betriebsverfassungsrechtliches Organ
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.07.1977
- Aktenzeichen
- 1 AZR 483/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10096
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 24.07.1974 - 2 Sa 332/73
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972
Amtlicher Leitsatz
1. Es ist zulässig, dem Betriebsrat rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht einzuräumen mit dem Ziele, daß er namens der vertretenen Arbeitnehmer einzelvertragliche Regelungen mit dem Arbeitgeber aushandelt.
2. Arbeitgeber und Arbeitnehmerschaft gehen im Zweifel davon aus, daß der Betriebsrat als betriebsverfassungsrechtliches (kollektives) Organ mit dem Arbeitgeber verhandelt.