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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.07.1977, Az.: 1 AZR 483/74

Betriebsrat; Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht; Einzelvertragliche Regelungen; Betriebsverfassungsrechtliches Organ

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.07.1977
Aktenzeichen
1 AZR 483/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10096
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 24.07.1974 - 2 Sa 332/73

Fundstelle

  • AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972

Amtlicher Leitsatz

1. Es ist zulässig, dem Betriebsrat rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht einzuräumen mit dem Ziele, daß er namens der vertretenen Arbeitnehmer einzelvertragliche Regelungen mit dem Arbeitgeber aushandelt.

2. Arbeitgeber und Arbeitnehmerschaft gehen im Zweifel davon aus, daß der Betriebsrat als betriebsverfassungsrechtliches (kollektives) Organ mit dem Arbeitgeber verhandelt.