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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.03.1984, Az.: 5 AZR 249/82

Schwerbehinderung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.03.1984
Aktenzeichen
5 AZR 249/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10150
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Reutlingen 20.11.1981 - 2 Ca 247/81
LAG Stuttgart 02.04.1982 - 5 Sa 4/82

Fundstellen

  • BAGE 45, 270 - 277
  • DB 1984, 2715

Amtlicher Leitsatz

1. Nach § 37 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT (in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 31. Oktober 1979), wird der Zeitraum, für den der Angestellte Anspruch auf Krankenbezüge hat, auf zwei Monate gekürzt, wenn der Angestellte eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht.

2. Diese tarifliche Bestimmung verstößt gegen § 42 Satz 1 SchwbG, wenn der Angestellte die Erwerbsunfähigkeitsrente wegen der Behinderung bezieht, die seine Eigenschaft als Schwerbehinderter begründen.