Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.02.1978, Az.: 3 AZR 723/76
Höherwertige Dienste; Vergütung; Unentgeltlichkeit; Urlaubsvertretung; Krankheitsvertretung; Probeweise Übertragung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.02.1978
- Aktenzeichen
- 3 AZR 723/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10100
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 15.09.1976 - 12 Sa 1514/75
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- DB 1978, 1131-1132 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Verrichtet ein Arbeitnehmer über den Rahmen des Arbeitsvertrages hinaus höherwertige Dienste, so steht ihm hierfür eine Vergütung in entsprechender Anwendung des BGB § 612 zu.
2. Die höherwertige Dienstleistung kann auch unentgeltlich zu erbringen sein (z.B. bei Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen oder bei probeweiser Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit).