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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.02.1978, Az.: 3 AZR 723/76

Höherwertige Dienste; Vergütung; Unentgeltlichkeit; Urlaubsvertretung; Krankheitsvertretung; Probeweise Übertragung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.02.1978
Aktenzeichen
3 AZR 723/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10100
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 15.09.1976 - 12 Sa 1514/75

Fundstelle

  • DB 1978, 1131-1132 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Verrichtet ein Arbeitnehmer über den Rahmen des Arbeitsvertrages hinaus höherwertige Dienste, so steht ihm hierfür eine Vergütung in entsprechender Anwendung des BGB § 612 zu.

2. Die höherwertige Dienstleistung kann auch unentgeltlich zu erbringen sein (z.B. bei Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen oder bei probeweiser Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit).