Anlage 6a BVO - Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten Darmkrebsrisiko
Bibliographie
- Titel
- Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO)
- Amtliche Abkürzung
- BVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2030-1-50
(zu § 43 Abs. 3 Nr. 2)
Abschnitt 1
Maßnahmen im Rahmen des Früherkennungsprogrammes
Beihilfefähig sind Aufwendungen für die Maßnahmen des Früherkennungsprogrammes in Höhe der nachstehenden Pauschalen:
- 1.
Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung
- a)
einmalig 600,00 EUR für die erstmalige Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung einschließlich Erhebung des Familienbefundes und Organisation der diagnostischen Abklärung unter der Voraussetzung, dass die revidierten Bethesda-Kriterien in der Familie der ratsuchenden Person erfüllt sind,
- b)
300,00 EUR für jede weitere Beratung einer Person, in deren Familie bereits das Lynch-Syndrom oder Polyposis-Syndrom bekannt ist.
- 2.
Tumorgewebsdiagnostik
500,00 EUR für die immunhistochemische Untersuchung am Tumorgewebe hinsichtlich der Expression der Mismatch-Reparatur-Gene MLH1, MSH2, MSH6 und PMS sowie gegebenenfalls die Mikrosatellitenanalyse und Testung auf somatische Mutationen im Tumorgewebe; ist die Analyse des Tumorgewebes negativ und das Ergebnis eindeutig, sind Aufwendungen für weitere Untersuchungen auf eine Mutation nicht beihilfefähig.
- 3.
Genetische Analyse (Untersuchung auf Keimbahnmutation)
- a)
3 500,00 EUR für eine genetische Analyse zur Mutationssuche auf eine bis dahin in der Familie nicht identifizierte Keimbahnmutation bei einer an Darmkrebs erkrankten Person (Indexfall) oder bei Vorliegen der Voraussetzungen bei einer ratsuchenden Person (Verdachtsfall), wenn die Einschlusskriterien und möglichst eine abgeschlossene Tumorgewebsdiagnostik, die auf das Vorliegen einer MMR-Mutation hinweist, vorliegen. Steht kein Indexpatient für eine genetische Abklärung zur Verfügung, kann eine genetische Testung (Untersuchung auf eine Keimbahn-Mutation) bei dem gesunden Ratsuchenden (Verdachtsfall) als prädiktiver Gentest durchgeführt werden,
- b)
350,00 EUR für die prädiktive oder diagnostische Testung weiterer Personen auf eine in der Familie bekannte Genmutation.
- 4.
Früherkennungsmaßnahmen
540,00 EUR für eine jährliche endoskopische Untersuchung des Magen-Darm-Traktes einschließlich Biopsien, Polypektomien und Videoendoskopien unter den Voraussetzungen, dass ein Lynch- oder ein Polyposis-Syndrom vorliegt.
Abschnitt 2
Universitäre Zentren
Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm nach Abschnitt 1 sind beihilfefähig, wenn die Leistungsabrechnung in einem der folgenden Zentren durchgeführt wird:
- 1.
Berlin
Charité Universitätsmedizin
- 2.
Bochum
Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum
- 3.
Bonn
Universitätsklinikum Bonn
- 4.
Dresden
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
- 5.
Düsseldorf
Universitätsklinikum Düsseldorf
- 6.
Halle
Universitätsklinikum Halle (Saale)
- 7.
Heidelberg
Universitätsklinikum Heidelberg
- 8.
München
Ludwig-Maximilians-Universität München
Medizinisch-Genetisches Zentrum
- 9.
Tübingen
Universität Tübingen
- 10.
Ulm
Universitätsklinikum Ulm