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Anlage 6a BVO - Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten Darmkrebsrisiko

Bibliographie

Titel
Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO)
Amtliche Abkürzung
BVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2030-1-50

(zu § 43 Abs. 3 Nr. 2)

Abschnitt 1
Maßnahmen im Rahmen des Früherkennungsprogrammes

Beihilfefähig sind Aufwendungen für die Maßnahmen des Früherkennungsprogrammes in Höhe der nachstehenden Pauschalen:

  1. 1.

    Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung

    1. a)

      einmalig 600,00 EUR für die erstmalige Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung einschließlich Erhebung des Familienbefundes und Organisation der diagnostischen Abklärung unter der Voraussetzung, dass die revidierten Bethesda-Kriterien in der Familie der ratsuchenden Person erfüllt sind,

    2. b)

      300,00 EUR für jede weitere Beratung einer Person, in deren Familie bereits das Lynch-Syndrom oder Polyposis-Syndrom bekannt ist.

  2. 2.

    Tumorgewebsdiagnostik

    500,00 EUR für die immunhistochemische Untersuchung am Tumorgewebe hinsichtlich der Expression der Mismatch-Reparatur-Gene MLH1, MSH2, MSH6 und PMS sowie gegebenenfalls die Mikrosatellitenanalyse und Testung auf somatische Mutationen im Tumorgewebe; ist die Analyse des Tumorgewebes negativ und das Ergebnis eindeutig, sind Aufwendungen für weitere Untersuchungen auf eine Mutation nicht beihilfefähig.

  3. 3.

    Genetische Analyse (Untersuchung auf Keimbahnmutation)

    1. a)

      3 500,00 EUR für eine genetische Analyse zur Mutationssuche auf eine bis dahin in der Familie nicht identifizierte Keimbahnmutation bei einer an Darmkrebs erkrankten Person (Indexfall) oder bei Vorliegen der Voraussetzungen bei einer ratsuchenden Person (Verdachtsfall), wenn die Einschlusskriterien und möglichst eine abgeschlossene Tumorgewebsdiagnostik, die auf das Vorliegen einer MMR-Mutation hinweist, vorliegen. Steht kein Indexpatient für eine genetische Abklärung zur Verfügung, kann eine genetische Testung (Untersuchung auf eine Keimbahn-Mutation) bei dem gesunden Ratsuchenden (Verdachtsfall) als prädiktiver Gentest durchgeführt werden,

    2. b)

      350,00 EUR für die prädiktive oder diagnostische Testung weiterer Personen auf eine in der Familie bekannte Genmutation.

  4. 4.

    Früherkennungsmaßnahmen

    540,00 EUR für eine jährliche endoskopische Untersuchung des Magen-Darm-Traktes einschließlich Biopsien, Polypektomien und Videoendoskopien unter den Voraussetzungen, dass ein Lynch- oder ein Polyposis-Syndrom vorliegt.

Abschnitt 2
Universitäre Zentren

Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm nach Abschnitt 1 sind beihilfefähig, wenn die Leistungsabrechnung in einem der folgenden Zentren durchgeführt wird:

  1. 1.

    Berlin

    Charité Universitätsmedizin

  2. 2.

    Bochum

    Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum

  3. 3.

    Bonn

    Universitätsklinikum Bonn

  4. 4.

    Dresden

    Universitätsklinikum Carl Gustav Carus

  5. 5.

    Düsseldorf

    Universitätsklinikum Düsseldorf

  6. 6.

    Halle

    Universitätsklinikum Halle (Saale)

  7. 7.

    Heidelberg

    Universitätsklinikum Heidelberg

  8. 8.

    München

    Ludwig-Maximilians-Universität München

    Medizinisch-Genetisches Zentrum

  9. 9.

    Tübingen

    Universität Tübingen

  10. 10.

    Ulm

    Universitätsklinikum Ulm