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Bundessozialgericht
Urt. v. 14.05.1985, Az.: 4a RJ 21/84

Ermessensleistung; Begrenzung der Aufklärungspflicht; Darlegungslast; Kosten eines Heilverfahrens

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
14.05.1985
Aktenzeichen
4a RJ 21/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11115
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Köln 14.10.1983 - S 3 J 154/81
LSG Essen 10.02.1984 - L 3 J 241/83

Fundstelle

  • SozR 1300 § 104 Nr 6

Amtlicher Leitsatz

1. Der Anspruch aus § 104 Abs 1 S 1 SGB X besteht grundsätzlich selbständig und unabhängig vom Anspruch des Berechtigten gegen den vorrangig verpflichteten Leistungsträger.

2. Soweit es sich bei Anwendung von § 104 Abs 1 S 1 SGB X um einen "Anspruch" des Berechtigten auf Ermessensleistungen handelt, wird der Anspruch auf Erstattung nur durch evidente Umstände ausgeschlossen, die eine Ablehnung der Leistung durch den vorrangig Verpflichteten als ermessensfehlerfrei erscheinen lassen könnten.

3. Zur Begrenzung der Aufklärungspflicht des Gerichts durch die Darlegungslast der Beteiligten.