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§ 76 HmbHG - Veröffentlichung von Forschungsergebnissen

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG)
Amtliche Abkürzung
HmbHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
221-1

Bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen sind diejenigen, die einen eigenständigen Beitrag geleistet haben, als Mitautorinnen oder Mitautoren zu nennen; soweit möglich, ist ihr Beitrag zu kennzeichnen.