Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 23.11.1993, Az.: 1 BvR 697/93
Eigenbedarfskündigung; Formelle Anforderungen; Begründung; Eigennutzung; Erwerb eines Hauses; Vermieter; Eigenbedarfskündigung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 23.11.1993
- Aktenzeichen
- 1 BvR 697/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 12838
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerfG HdM Nr. 71
- JurBüro 1994, 209 (Kurzinformation)
- NJW 1994, 310-312 (Volltext mit red. LS)
- WM 1994, 561-563 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Die formellen Anforderungen, eine Eigenbedarfskündigung zu begründen, dürfen von den Fachgerichten nicht überspannt werden.
2. Der Wunsch des Vermieters, ein Haus zum Zweck der Eigennutzung zu erwerben, muß regelmäßig als vernünftiger und nachvollziehbarer Grund der Eigenbedarfskündigung respektiert werden.