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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.01.1989, Az.: 1 StR 682/88

Nettotagessatz; Abweichung; Beschränkung der Revision; Bemessung der Höhe des Tagessatzes

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.01.1989
Aktenzeichen
1 StR 682/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11917
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1989, 178

Amtlicher Leitsatz

1. Bei einer Abweichung vom rechtlich festzustellenden Nettotagessatz bedarf es näherer Darlegungen, welche Umstände hierfür maßgebend waren.

2. Eine Beschränkung der Revision auf die Bemessung der Höhe eines Tagessatzes ist regelmäßig zulässig.