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Bundessozialgericht
Urt. v. 14.12.1967, Az.: 2 RU 174/65

Vorläufige Rente; Umwandlung in Dauerrente; Fehlendes ärztliches Gutachten; Neufeststellung der Dauerrente; Wesentliche Verhältnisänderung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
14.12.1967
Aktenzeichen
2 RU 174/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10420
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 27, 244 - 247
  • SozR Nr 5 zu § 622 RVO

Amtlicher Leitsatz

Hat ein Unfallversicherungsträger die vorläufige Rente auf Grund des RVO § 622 Abs. 2 S. 1 Dauerrente werden lassen, obwohl er noch vorher ein ärztliches Gutachten eingeholt hatte, so kommt es für eine Neufeststellung der Dauerrente (RVO § 622 Abs. 1) auf eine wesentliche Änderung der Verhältnisse an, die für die letzte Feststellung der vorläufigen Rente maßgebend gewesen sind.