Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.10.1972, Az.: 3 AZR 102/72
Wettbewerbsverbot; Schriftform; Arbeitsverhältnis
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.10.1972
- Aktenzeichen
- 3 AZR 102/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10152
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamburg 08.12.1971 - 4 Sa 83/71
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1973, 924-926 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1973, 822-823 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1973, 823
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Arbeitsverhältnis als Ganzes kann jedenfalls durch einen dreiseitigen Vertrag übertragen werden.
2. Die Übertragung eines Arbeitsverhältnisses als Ganzes ist nur möglich, wenn, abgesehen vom Parteienwechsel, das Arbeitsverhältnis unverändert bleibt.
3. Die Übertragung eines Arbeitsverhältnisses als Ganzes ist formlos möglich; dies gilt auch dann, wenn mit ihm Rechte übergehen, die, wie Wettbewerbsverbote, zu ihrer Begründung der Schriftform bedürfen.