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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.10.1972, Az.: 3 AZR 102/72

Wettbewerbsverbot; Schriftform; Arbeitsverhältnis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.10.1972
Aktenzeichen
3 AZR 102/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10152
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 08.12.1971 - 4 Sa 83/71

Fundstellen

  • DB 1973, 924-926 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1973, 822-823 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1973, 823

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Arbeitsverhältnis als Ganzes kann jedenfalls durch einen dreiseitigen Vertrag übertragen werden.

2. Die Übertragung eines Arbeitsverhältnisses als Ganzes ist nur möglich, wenn, abgesehen vom Parteienwechsel, das Arbeitsverhältnis unverändert bleibt.

3. Die Übertragung eines Arbeitsverhältnisses als Ganzes ist formlos möglich; dies gilt auch dann, wenn mit ihm Rechte übergehen, die, wie Wettbewerbsverbote, zu ihrer Begründung der Schriftform bedürfen.