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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.01.1981, Az.: 5 AZR 846/78

Gratifikation

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.01.1981
Aktenzeichen
5 AZR 846/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10199
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Bielefeld 11.02.1977 - 2 Ca 1598/76
LAG Hamm 12.06.1978 - 10 Sa 370/77

Fundstellen

  • BB 1981, 1217
  • DB 1981, 1419

Amtlicher Leitsatz

1. Ist die Gewährung einer Prämie für die Arbeitsleistung eines Kalenderjahres mit einer Rückzahlungsklausel verknüpft, ist eine Bindung über drei Monate hinaus nur zulässig, wenn die Prämie tatsächlich einen Monatsbezug erreicht.

2. Wird die Prämie nicht am Ende des Jahres ausgezahlt, sondern erst mit dem Lohn für den Monat März des Folgejahres, dann ist der Lohn dieses Monats zum Vergleich heranzuziehen.