Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.01.1981, Az.: 5 AZR 846/78
Gratifikation
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.01.1981
- Aktenzeichen
- 5 AZR 846/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10199
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Bielefeld 11.02.1977 - 2 Ca 1598/76
- LAG Hamm 12.06.1978 - 10 Sa 370/77
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1981, 1217
- DB 1981, 1419
Amtlicher Leitsatz
1. Ist die Gewährung einer Prämie für die Arbeitsleistung eines Kalenderjahres mit einer Rückzahlungsklausel verknüpft, ist eine Bindung über drei Monate hinaus nur zulässig, wenn die Prämie tatsächlich einen Monatsbezug erreicht.
2. Wird die Prämie nicht am Ende des Jahres ausgezahlt, sondern erst mit dem Lohn für den Monat März des Folgejahres, dann ist der Lohn dieses Monats zum Vergleich heranzuziehen.