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Bundessozialgericht
Urt. v. 12.04.1984, Az.: 1 RA 27/83

Beitragsnachentrichtung; Erteilung einer Zusicherung; Selbständige Erwerbstätigkeit; Anrechenbarkeit einer Ausfallzeit ; Anrechenbarkeit einer Ersatzzeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
12.04.1984
Aktenzeichen
1 RA 27/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10820
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Berlin 15.10.1982 - S 15 An 395/82
LSG Berlin 14.04.1983 - L 10 An 63/82

Fundstellen

  • BSGE 56, 249 - 255
  • SozR 5750 Art 2 § 9a Nr 13

Amtlicher Leitsatz

1. Der Antrag auf Anerkennung oder Feststellung einer beitragslosen Zeit nach Durchführung einer bereits gestatteten Beitragsnachentrichtung ist auf Erteilung einer Zusicherung gerichtet.

2. Art 2 § 9a Abs 2 und § 13a AnVNG (= Art 2 § 9a Abs 2 und § 13a ArVNG) erfordern nicht die Aufgabe einer außerhalb des Geltungsbereichs des AVG ausgeübten selbständigen Erwerbstätigkeit.