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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.12.1976, Az.: 5 AZR 624/75

Gratifikation; Zuwendungsanspruch; Voraussetzung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.12.1976
Aktenzeichen
5 AZR 624/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10050
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hannover 18.06.1974 - 1 Ca 104/74
LAG Hannover 26.09.1975 - 7a (4) Sa 1098/74

Fundstelle

  • AP Nr 90 zu § 611 BGB Gratifikation

Amtlicher Leitsatz

Soweit § 1 Abs. 1 Nr. 2 Zuwendungs-TV den Zuwendungsanspruch davon abhängig macht, daß der Angestellte im laufenden Kalenderjahr insgesamt sechs Monate bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gestanden hat oder steht, muß es sich hierbei um ein Arbeitsverhältnis zu demjenigen Arbeitgeber handeln, bei dem der Angestellte am 1. Dezember des laufenden Kalenderjahres beschäftigt ist. Es genügt nicht, daß der Angestellte im laufenden Kalenderjahr insgesamt sechs Monate bei einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Arbeitsverhältnis gestanden hat.