§ 54 AufenthV - Zwischenstaatliche Vereinbarungen
Bibliographie
- Titel
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Amtliche Abkürzung
- AufenthV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 26-12-1
Zwischenstaatliche Vereinbarungen über die Befreiung oder die Höhe von Gebühren werden durch die Regelungen in diesem Kapitel nicht berührt.