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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.11.1979, Az.: 8a RU 66/79

Bronchialasthma; Beruflich bedingte Krankheit; Anspruch auf Entschädigung als Berufskrankheit; Neue Erkenntnisse; Gesundheitlich zwingende Gründe

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.11.1979
Aktenzeichen
8a RU 66/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10766
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Detmold 20.06.1979 - S 8 U 36/76

Fundstellen

  • BSGE 49, 148 - 151
  • SozR 5670 Anl 1 Nr 4302 Nr 1

Amtlicher Leitsatz

1. Leidet der Versicherte an einem beruflich bedingten Bronchialasthma iS der BKVO 7 Anl 1 Nr 41, ohne dadurch zur Aufgabe der beruflichen Beschäftigung oder jeder Erwerbsarbeit gezwungen gewesen zu sein, hat er wegen der Erkrankung auch keinen Anspruch auf Entschädigung als Berufskrankheit nach BKVO Anl 1 Nr 4302, wenn deren Voraussetzungen schon vor dem Inkrafttreten der BKVO (01.01.1977) eingetreten waren.

2. "Neue Erkenntnisse" (RVO § 551 Abs 2) sind nur solche der medizinischen Wissenschaft iS von RVO § 551 Abs 1.