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Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.10.1981, Az.: VI ZR 66/80

Technischer Sachverhalt; Aufklärungspflicht; Erfahrungssätze; Revisionsgericht

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.10.1981
Aktenzeichen
VI ZR 66/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12532
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1982, 399 (Kurzinformation)
  • NJW 1982, 1049-1050 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Technische Regeln oder Erfahrungssätze, die ein Revisionsgericht seiner rechtlichen Beurteilung zugrunde gelegt hat, binden weder den Tatrichter noch die Parteien; begründete Zweifel an ihrer Richtigkeit zwingen zur Aufklärung des technischen Sachverhalts und dürfen nicht unter Hinweis auf eine anderslautende höchstrichterliche Rechtsprechung unterdrückt werden.