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Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.10.1972, Az.: VII ZR 232/71

Wertermittlung des Anfangsvermögens; Wertermittlung des Endvermögens; Wertermittlung einer Anwaltspraxis; Bruttoumsatz

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
26.10.1972
Aktenzeichen
VII ZR 232/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 11232
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1973, 181 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1973, 403-404 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1973, 98-100 (Volltext mit amtl. LS) "Bewertung des Goodwill"

Redaktioneller Leitsatz

Der Wert einer Anwaltspraxis kann danach bestimmt werden, daß der Bruttoumsatz der vergangenen drei Jahre als Basis genommen wird und eine Art Ertragswert dadurch ermittelt wird, daß die nach Hundertsätzen vom Umsatz gemessenen Unkosten abgezogen werden.