Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.04.1982, Az.: 3 AZR 1079/79

Unbezahlter Sonderurlaub für Betriebsferien zwischen Weihnachtenund Neujahr; Feiertagsbezahlung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.04.1982
Aktenzeichen
3 AZR 1079/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10032
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Detmold 20.04.1979 - 1 (3) Ca 169/79
LAG Hamm 08.08.1979 - 11 Sa 606/79

Fundstellen

  • BAGE 38, 255 - 258
  • JR 1983, 176
  • MDR 1983, 84 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 70-71 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Sieht ein Arbeitsvertrag für die Dauer von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr unbezahlten Sonderurlaub vor, weil der Arbeitnehmer seinen vollen Jahresurlaub schon genommen hat, so wird durch eine solche Regelung der gesetzliche Anspruch auf Feiertagsbezahlung nicht berührt.