Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.11.1976, Az.: 4 AZR 501/75
Hochschullehrer; Begriff des Hochschullehrers; Lehrkraft; Verwaltungsangestellte; Vergütungsgruppe
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.11.1976
- Aktenzeichen
- 4 AZR 501/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10142
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 24.06.1975 - 6 Sa 76/75
Rechtsgrundlagen
- § 4 Abs. 1 BAT
- § 22 BAT
- § 23 BAT
- § 1 31.TV zur Änderung und Ergänzung des BAT vom 18. Oktober 1973
- §§ 6 ff. Hochschulgesetz Nordr.-Westf.
- §§ 1 ff. Assistentenordnung Nordr.-Westf.
- §§ 1 ff. Lektorenordnung Nordr.-Westf.
Fundstelle
- AP Nr 94 zu §§ 22,23 BAT
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Angestellte, die als Sprachlehrerin im Bereich des zur Verwaltung gehörigen Akademischen Auslandsamtes einer Universität im Lehrgebiet "Deutsch als Fremdsprache" Sprachkurse für ausländische Studienbewerber und ausländische Studenten abhält, ist nicht "Hochschullehrer" im Sinne des BAT.
2. Eine solche Angestellte ist als Verwaltungsangestellte auch nicht "Lehrkraft" im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen.
3. Mit einem unter den BAT fallenden Verwaltungsangestellten kann wirksam auch mündlich vereinbart werden, daß sich seine Vergütung nach der Anlage 1 a zum BAT richtet.