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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.02.1967, Az.: 2 AZR 114/66

Kündigungsschutzvereinbarung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.02.1967
Aktenzeichen
2 AZR 114/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10079
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 20.01.1966 - 8 Sa 89/65

Fundstellen

  • BAGE 19, 263 - 267
  • MDR 1967, 526 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1967, 1152 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Parteien eines Arbeitsvertrages können vereinbaren, daß der gesetzliche Kündigungsschutz nicht erst nach sechs Monaten, sondern schon zu Beginn der Beschäftigung einsetzen soll.

2. Solch eine Vereinbarung kann angenommen werden, wenn ein Arbeitnehmer, bevor er seine bisherige Stelle auf Grund eines Angebots des neuen Arbeitgebers aufgibt, diesem gegenüber erklärt, er lege nur Wert auf eine Dauerstellung.