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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 02.12.1977, Az.: BVerwG 4 C 75/75

Ordnungsrechtliche Generalklausel; Erstattung einer Anzeige; Ordnungsbehördliches Einschreiten; Kabelabbrennung; Umwelteinwirkungen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
02.12.1977
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 75/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11011
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 55, 118 - 128
  • NJW 1978, 1818

Amtlicher Leitsatz

1. Die Erstattung einer Anzeige nach GewO § 16 Abs. 4 oder BImSchG § 67 Abs. 2 hat keine ein Einschreiten aufgrund der ordnungsrechtlichen Generalklausel hindernde Wirkung.

2. Vorhaben, von denen das Unvermeidbare überschreitende nachteilige Umwelteinwirkungen ausgehen, sind nicht nach BBauG 1960 § 35 Abs. 1 Nr. 4 bzw BBauG 1976 § 35 Abs. 1 Nr. 5 privilegiert.